TÜV-Abnahme

Für die Sicherheit von Aufzugsanlagen ist der Betreiber verantwortlich.

Die gesetzliche Grundlage für die regelmäßigen Prüfungen von Förderanlagen ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung.

Hierzu gibt es für den Betreiber viele Pflichten, von der vorgeschriebenen Sicherheitstechnischen Bewertung bis Ende 2007 sowie der notwendigen Festsetzung von Prüffristen bei überwachungsbedürftigen Anlagen.

ZEHNER Aufzüge bietet hier kompetente Hilfe und Beratung an.

Wir unterstützen Betreiber, in dem wir sicherheitstechnische Bewertungen erstellen oder aber die notwendigen TÜV-Abnahmen veranlassen und durchführen.